die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich mit Zugang der Buchungs- und Auftragsbestätigung für die in der Buchungsbestätigung genannten Ferienwohnungen als vereinbart. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage der Vermieterin unter https://haus-wellhausen.de/agb/ veröffentlicht.
- Vermieter und Vermietungsservice
Das Vertragsverhältnis kommt mit Übermittlung der Buchungs- und Auftragsbestätigung zwischen der Firma VL Immobilien GmbH und dem Feriengast zustande. Der vom Vermieter beauftragte Vermietungsservice handelt im Auftrag des Vermieters für seine Rechnung. Für die Erfüllung des Vertrages haftet der Vermieter, nicht der Vermietungsservice.
- Vertragsabschluss
Der Vertrag steht unter der Bedingung, dass die Auftragsbestätigung unterschrieben vom Feriengast binnen sieben Tagen nach Erhalt, ggfls. vorab per E-Mail, zurückgesandt wird und innerhalb der gleichen Frist auch die Bezahlung der übermittelten Rechnung erfolgt.
- Feriengast
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchungsbestätigung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermietungsservices. Die Personen gemäß Buchungsbestätigung werden Vertragspartner des Vermieters, mit Ausnahme minderjähriger Personen, die in das Vertragsverhältnis des Feriengastes mit einbezogen sind. Für andere Personen, die in das Vertragsverhältnis nicht mit einbezogen sind, ist der Vermieter bzw. der beauftragte Vermieterservice berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können bei Zuwiderhandlung Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
- Haustiere
Das Mitbringen und Halten von Haustieren ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Besucher der Feriengäste.
- Zahlungsfristen
Mit Eingang der Buchungsbestätigung wird eine gesonderte Rechnung für die Dauer des Ferienaufenthaltes übermittelt. Eine Anzahlung von 25% des Mietpreises ist binnen 7 Tagen fällig. Die Restzahlung ist 14 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab 14 Tage vor Reiseantritt) ist der gesamte Mietpreis unverzüglich zu überweisen. Wird die Zahlung nicht rechtzeitig vorgenommen, wird der Vertrag unwirksam und der Vermieter ist berechtigt, die Ferienwohnung anderweitig zu vergeben.
- Bezug der Ferienwohnung
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung ab 16:00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 10:00 Uhr. Dem Feriengast werden am Anreisetag nach Vorlage der Buchungs- und Auftragsbestätigung die Schlüssel für die Ferienwohnung übergeben. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Feriengast zu übernehmen.
- Abreise
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10:00 Uhr dem Vermietungsservice oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen. Dem Vermieterservice oder dessen Beauftragten steht das Recht einer Kontrolle der Wohnung und Führung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Feriengast mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.
- Benutzung der Ferienwohnung
Der Feriengast verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schaden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück hat der Feriengast zu ersetzen. Feststellungen zu bestehenden oder eingetreten Mängeln an der Ferienwohnung oder dem Inventar hat der Feriengast unverzüglich dem Vermietungsservice anzuzeigen.
- Pflichten des Vermieters und Haftung
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe der Ferienwohnung verpflichtet. Während der vereinbarten Nutzungszeit hat der Vermieter die vereinbarte Nutzung der Ferienwohnung zu ermöglichen. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. des Vermietungsservices aufgrund nicht zu vertretender Umstände (z.B. Brand, Gebäudeschäden, Vandalismus, Unwetter usw.) die Ferienwohnung nicht wie vereinbart durch den Feriengast genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich bis zur Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. Im Übrigen ist eine Haftung auf grobe Fahrlässigkeit des Vermieters bzw. des Vermietungsservices begrenzt; dies gilt nicht für eine schuldhafte Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit des Feriengastes.
- Rücktritt, Abreise
Tritt der Feriengast zum vereinbarten Ferientermin nicht an oder erklärt er vorher den Rücktritt vom Vertrag, hat er dem Vermieter 90 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Sofern für den Feriengast eine anderweitige Umbuchung der Ferienzeit auf einen anderen Zeitraum vorgenommen werden kann, werden einmalige Bearbeitungskosten in Höhe von 50,00 € fällig. Gleiches gilt, wenn im Falle des Rücktritts des Feriengastes eine Einigung über die Nutzung der Ferienwohnung durch einen anderen Feriengast erzielt wird. Die vorzeitige Abreise des Feriengastes muss dem Vermieter bzw. dem Vermietungsservice angezeigt werden und berechtigt den Feriengast nicht zur Geltendmachung von Erstattungs- oder Schadensersatzansprüchen.
- Nutzungsregelung und fristlose Kündigung
Die in den Ferienwohnungen ausgelegten Hausordnungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Fall von erheblichen Verstößen gegen den Mietvertrag und gegen die Hausordnung behält sich der Vermieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund vor. Der Feriengast hat das Objekt in einem solchen Fall unverzüglich und vollständig geräumt zu übergeben. Der Vermieter ist berechtigt für den Fall der außerordentlichen Kündigung weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Einen Anspruch auf Erstattung des durch den Feriengast gezahlten Betrages ist ausgeschlossen. Für die Einhaltung der Hausordnung und die Einhaltung der Vertragsregeln nach diesem Vertrag hat der Vermieter den Vermietungsservice beauftragt. Der Feriengast hat den entsprechenden Weisungen des Vermietungsservices Folge zu leisten. Der Vermieterservice ist berechtigt, im Namen des Vermieters alle notwendigen Maßnahmen zu treffen und die entsprechenden Erklärungen abzugeben; das gilt auch für die eine außerordentliche Kündigung des Vertrages. Der Vermieter stellt für die Ferienwohnungen einen Internetzugang zur Verfügung. Der Vermieter kann die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses Zugangs nicht gewährleisten. Weitere Sicherungseinrichtungen bezüglich des Internetzugangs (z.B. Virenschutz, Firewall) stehen nicht zur Verfügung. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Feriengastes. Der Feriengast ist verpflichtet, das geltende Recht bei Nutzung des Internetzugangs zu beachten, insbesondere in Bezug auf rechtlich geschützte Güter. Der Feriengast stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetzugangs beruhen.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Amtsgericht Norden.